Schönheits OPs bei Promis
4. September 2009 von perfektman
Kategorie Schönheitsoperationen und Medien
Schönheits-OPs sind keine Seltenheit mehr bei Promis. Es gibt aber auch die andere Seite, wo Schönheitsfehler mittels Photoshop wegretuschiert werden können, ohne sich einer Schönheits-OP hingeben zu müssen.
Ein Promi muss sich immer von der besten Seite zeigen – makellos, lächelnd und top fit. So wird es uns Menschen auf Plakaten, in Magazinen, auf Leinwänden worauf auch immer suggeriert. Frei nach dem Motto, bloß nicht auffallen wenn man Schönheitsfehler hat! Aber halten wir doch mal festen, Promis und Stars sind auch nur Menschen, die ein Herz und eine Seele haben.
Der Druck der Öffentlichkeit bringt eben manche Charaktere dazu, sich dem Schönheitswahn hinzugeben und über sich nachzudenken, ob man selbst perfekt ist, was man eventuell noch verändern kann, um dem Ideal zu entsprechen.
Ein straffer Zeitplan lässt da manchmal nicht so viel Zeit übrig für exzessive Fitnesseinheiten. Ja und der Kampf mit dem inneren Schweinehund den kennen wohl alle. Da setzt man sich doch häufig lieber mit ner Tüte Chips oder ner Tafel Schokolade auf die Couch vor den Fernseher, sowohl Normalos als auch Promis. Förderlich ist das in Bezug auf Schönheit und Glamour wohl nicht. Daher ist es nachzuvollziehen, dass sich Promis mal “schnell” zu einer Schönheits-OP entscheiden. Geld ist ja reichlich vorhanden.
Es gibt aber auch Promis die zu ihren Schönheitsmakeln stehen:
Kate Hudson trägt beispielsweise gerne offene Schuhe wie Flipflops, trotz ihrer sechs Zehen. Oder Kirsten Dunst, die zu ihrem “Vampir-Gebiss” steht, erlangte dadurch im Businessgeschäft den Durchbruch (Interview mit einem Vampir). Aber auch Bradley Cooper macht keinen großen Hehl darum, dass er unterschiedlich große Ohren hat. Fällt aber nur auf, wenn Frau ihm näher kommt. Dass Lily Allen eine dritte Brustwarze hat, ist sicherlich bekannt aus ihren langen Nächten, wo sie gerne mal die Hüllen fallen lässt.
Paris Hilton hingegen lernte aus einer Schönheits-OP. Sie ließ sich ein Augenlid-Lifting machen und seit dem hängt das linke Augenlid herunter. An ein Vertuschen denkt auch Karolina Kurkova, die seit ihrer Kindheit (Nabelbruch-OP) keinen Bauchnabel mehr hat. Nur selten wird man diesen Schönheitsmakel zu Gesicht bekommen, dank der Vielfältigen Bildbearbeitungsmöglichkeiten.
Quelle: abendzeitung
Schönheitsoperation: Die Verantwortung des Schönheitschirurgen
24. Juli 2009 von perfektman
Kategorie Schönheitsoperationen und Medien
Zwischendurch mal neben all den Gedanken zu Promi-Schönheits-OPs ein durchaus ernsteres Thema: die Verantwortung respektive Arzthaftung bei Schönheits-OPs!
Die Anzahl der Schönheitsoperationen steigt an. Gerade auch die Anzahl der kosmetischen Schönheitsoperationen, also derjenigen, die nicht medizinisch notwendig sind sondern allein aus ästhetischen und kosmetischen Gründen durchgeführt werden.
Eine Schönheitsoperation ist aber genau wie jede Blinddarm-OP oder jeder andere operative Maßnahme letztendlich nicht anderes als ein chirurgischer Eingriff. Und der birgt Risiken in sich. Jeder der schon einmal freiwillig oder unfreiwillig im Krankenhaus gelandet ist, kennt das: der behandelnde Arzt beziehungsweise der die OP durchführende Chirurg kommt rein ins Zimmer, bewaffnet mit diversen Zetteln, die unterstützend zu den Erklärungen des Arztes noch einmal sämtliche Fakten, Risiken und wichtigen Informationen der OP zusammenfassen. Ist es ein schlechter Arzt, dann drückt er Ihnen die Zettel nur in die Hand mit dem Kommentar „Lesen Sie die bitte und unterschreiben sie die Einverständniserklärung“.
Gerade bei einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff wie einer Schönheits-Operation sollte der Arzt daher fast noch sorgsamer beraten, informieren und aufklären. Über den Ablauf der Schönheits-Operation, die Risiken, die eventuellen Folgeschäden. Es wird, gerade bei plastischen Eingriffen wie beispielsweise Brustvergrößerungen, Brustverkleinerungen, Nasenoperationen, Lid-Straffungen, Unterspritzung der Lippen etc., eine „schonungslose Aufklärung“ gefordert.
Der Bundesgerichtshof drückte sich 1990 so aus:
„Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird oder den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren. [..] Der Patient muss in diesen Fällen darüber unterrichtet werden, welche Verbesserungen er günstigenfalls erwarten kann, und ihm müssen etwaige Risiken deutlich vor Augen geführt werden, damit er genau abwägen kann, ob er einen etwaigen Misserfolg des ihn immerhin belastenden Eingriffs und darüberhinaus sogar bleibende Entstellungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen will, selbst wenn diese als Folge des Eingriffs in Betracht kommen. [..] Es gehört zu der besonderen Verantwortung des Arztes, der eine kosmetische Operation durchführt, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen vor Augen zu stellen.”
Wenn von vornherein ein operativer Eingriff nicht ausreicht, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, dann ist es ausdrücklich gefordert, dass der Arzt das auch so gegenüber dem Patienten formuliert und explizit darauf hinweist.
Sollte der Arzt dieser Informationspflicht nicht nachgekommen sein im Vorfeld, so ist die Operation rechtswidrig. Der Arzt darf keine operativen Eingriffe durchführen, wenn eine eindeutige kosmetische und ästhetische Verbesserung nicht zu erwarten ist.
Eine kosmetische Operation beziehungsweise Schönheits-Operation ist keine Operation, bei der ein „Behandlungserfolg“ erzilt werden soll, sondern lediglich eine „Dienstleistung“ vom Schönheitschirurg am Klienten. Er schuldet dem Klienten also lediglich „ernsthafte Bemühungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst“.
Daher behält der behandelnde Arzt auch bei fehlerhaften Operationen seinen Anspruch an das vereinbarte Honorar. Nur wenn eine Schönheits-OP völlig misslungen ist, weil der Arzt von vornherein die komplett falsche Methode für diese Art von Eingriff gewählt hat, verliert er seinen Honoraranspruch.
Nähere Informationen zum Thema Arzthaftung bei Schönheitsoperationen können alle Interessierten beispielsweise nachlesen bei anwalt.de und kanzlei-heilbronn.de sowie recht detailliert bei beratung-arzthaftung.de.
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