Kosten der Brustoperation werden übernommen

22. Oktober 2009 von perfektman  
Kategorie Schönheitsoperationen und Medien

Das medizinisches Gutachten, über die Kostenübernahme einer Brustoperation, bescherrte dem transsexuellen Ex-Soldaten Sarah Jane Smith eine Wohltat, (Transsexueller wegen Brustoperation vor Gericht).
Die Patientin hatte geklagt, weil ihre Krankenversicherung nicht die Kosten (6.000 Euro) einer Brustoperation übernehmen wollte. Da die Brüste aber, bedingt durch die Einnahme von Hormonen, nicht nach vorne wuchsen sondern zur Seite, bekam Sarah Jane immer mehr Probleme und Schmerzen und bat schließlich ihre Krankenkasse, die DAK, zur Kostenübernahme der Brustoperation.
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Doch die lehnte ab. Ein medizinisches Gutachten bestätigte jetzt die Fehlstellung ihrer Brüste. Die Kasse folgt nun der Empfehlung und wird die Kosten der Brustoperation übernehmen.
Es freut mich für Sarah Jane, dass sie ihre Brust-OP durchführen lassen kann, ohne bedenken der entstehenden Kosten. Eine starke Frau die nicht aufgibt und im entscheidenden Moment die Kraft behält um weiterzukämpfen. Schließlich ist auch ein psychisch Belastung, wenn man gesagt bekommt, dass eine psyschische Belastung kein Grund sei für eine Kostenübernahme einer Brustoperation seitens der Kasse, wie es in einem Grundsatzurteil hieß.

Quelle: Spiegel Online
Bild: © by Harry Hautumm/Pixelio

Transsexueller wegen Brustoperation vor Gericht

16. Oktober 2009 von perfektman  
Kategorie Schönheit um jeden Preis

Das Schönheitsoperationen teuer sind ist kein Geheimnis. Der kürzlich bekannte gewordene Fall eines transsexuellen Ex-Soldaten bringt Aufregung in die Branche. Sarah Jane Smith, geboren im Körper eines Mannes, will jetzt vor dem Sozialgericht Hannover die Bezahlung ihrer Brustoperation von der Krankenkasse erreichen. Doch die DAK Versicherung stellt sich quer.

Bereits als Schüler bemerkt Sarah Jane Smith das sie im falschen Körper lebt. Es begann im Jungen-Internat, wo er Unterwäsche der Lehrerin stehlt. In seiner Zeit als Soldat trug er heimlich Damen-Slips und BHs unter seiner Uniform und als Ehemann lief er geschminkt und mit High-Heels durch die Wohnung, wenn er alleine war. Vor sechs Jahren flog seine Neigung dann schließlich auf. Seine damalige Frau findet entsprechende Fotos einer Party und stellt ihn vor die Wahl: Entweder eine Beendigung der Sache oder die Scheidung.
Zwei Jahre später beginnt sie definitiv ein neues Leben und im Zuge dessen spendet sie ihre alte Kleidung der Altkleidersammlung. Vertrauensvoll wendet sie sich an einen Schönheitschirurgen, nimmt Hormone und besucht einen Psychologen mit dem Ziel einer Geschlechtsumwandlung. Im vergangenen Jahr im Mai lässt sie ihre Ausweispapiere in Großbritannien ändern.

Alles scheint perfekt zu sein. Doch Sarah Jane leidet sehr unter der Form ihrer Brüste. Infolge der Hormonbehandlung haben sich nicht nur eindeutig weibliche Züge gebildet, sondern auch Brüste, die allerdings nicht an der richtigen Stelle säßen. Falls die Brüste weiter so wachsen, dann hängen sie in ein oder zwei Jahren unter den Armen. Zum Lachen sei das nicht. Daher quetscht sich Sarah Jane in Corsagen und BHs, was sehr schmerzlich sei, da die Brüste gewaltsam in die Mitte gezogen werden müssten. Ihr Wunsch ist die Brustoperation in der ihr Implantate an der richtigen Stelle eingesetzt werden.

Ihre Krankenversicherung lehnt ihren Wunsch (Kosten der Brustoperation 6.000 Euro) aber bis heute ab. Zur Verwunderung ihrer, weil die Kosten einer Geschlechtsumwandlung bezahlt würden. Beistand erhält Sarah Jane von mehrern Ärzten, die ihr die seelische und medizinische Notwendigkeit für eine Brustoperation bestätigen. Sarah Jane legte Einspruch ein und landet vor Gericht.
Es ist ja nicht nur die seelische und medizinische Notwendigkeit, sondern auch im normalen Alltag stößt sie auf vielerlei Probleme.
Bei der Krankenkasse ist man der Ansicht, dass es sich bei Sarah Jane um eine Schönheitsoperation handele. Zur Übernahme der Kosten liege daher keine gesetzliche Grundlage vor. Die Ausnahmefälle beschränken sich beispielsweise auf Brustoperationen bei krebserkrankten Frauen oder durch Unfall verlorene Brüste. Eine Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen bleibt ein Einzelfall.
Das Grundsatzurteil sieht auch keine Bezahlung einer Brustvergrößerung oder Brustverkleinerung vor, wenn die Person, aufgrund ihrer abweichenden Oberweite, unter psychischen Problemen leidet. Erst wenn eine körperliche Anomalie eine enstellende Wirkung habe, käme unter Umständen eine Operation auf Kosten der Kasse in Betracht.


Im Fall von Sarah Jane soll nun ein Gutachter klären, ob bei ihr nicht doch eine körperliche Entstellung vorliegt und diese dann aus medizinischen Gründen mittels Brustoperation behoben werden könnten. Bezahlt von der Krankenkasse selbstverständlich. Mit einem Ergebnis ist schon in den kommenden Tagen zu rechnen. Ein Lichtblick für Sarah Jane Smith.
Dann wünschen wir mal alles Gute. Hätte ich zu entscheiden, dann wäre es eine klare Sache. Bezahlen, bezahlen, bezahlen. Oder wie seht ihr das?

Quelle: spiegel online

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